Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Ia. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbedingungen zwischen Transport Talha als Transportunternehmer und Unternehmen oder Privatpersonen, die einen Transportauftrag erteilen, als Versender.
Ib. Geschäftsbedingungen des Versenders
Geschäftsbedingungen des Versenders gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch den Transportunternehmer bestätigt wurden.
II. Anfrage, Angebot, Bestellung, Abstimmung und Auftragsannahme
IIa. Anfrage
Anfragen sind unverbindlich und nicht an eine bestimmte Form gebunden. Mögliche Kontaktwege: telefonisch, per E-Mail, über soziale Medien oder postalisch.
IIb. Angebot
Nach Eingang einer Anfrage soll schnellstmöglich ein Angebot erstellt werden. Erforderliche Mindestangaben: gewünschter Abgabezeitpunkt, Zielort, Länge, Breite und Höhe der Ware (mindestens geschätzt), Gewicht (mindestens geschätzt) sowie Art und Inhalt des Transportguts.
Ein Angebot enthält grundsätzlich keine feste Termingarantie. Terminwünsche sollen berücksichtigt werden, ihre Einhaltung wird wegen möglicher unvorhersehbarer Umstände nicht garantiert.
IIc–e. Bestellung, Abstimmung und Auftragsannahme
Der Versender vervollständigt das Angebot und sendet seine Zusage. Der Transportauftrag kommt formal zustande, wenn der Transportunternehmer den Transportschein unterschreibt und die Auftragsannahme bestätigt.
III. Leistungen
IIIa. Beförderung
Befördert werden Waren, die für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht geeignet sind. Pakete sollten maximal 25 kg wiegen.
Ausgeschlossen sind unter anderem:
- Temperaturgeführte Waren und leicht verderbliche Lebensmittel
- Gold, Schmuck, Bargeld, Münzen, Urkunden, Kunstgegenstände
- Tiere und Gefahrgut
- Alkohol und Zigaretten
- Gebrannte CDs oder CD-ROMs
- Autoreifen
- Plagiate und gefälschte Markenwaren
- Motorisierte Fahrzeuge, Roller, Motorräder, Auto- und Schiffsmotoren
- Drogerie, Apotheke, Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel
- Sportlernahrung und Proteinpulver
- Tierfutter, Lebensmittel und Elektronik in größeren Mengen
Es werden nur private Waren in haushaltsüblichen Mengen transportiert. Nicht transportiert werden größere Mengen oder Waren zum Weiterverkauf.
Undeklarierte oder versteckte Waren können vom Transport ausgeschlossen, vom Zoll beschlagnahmt, ohne Erstattung einbehalten oder mit einer Strafzahlung belegt werden. Eine Strafzahlung trägt der Eigentümer der Waren.
IIIb. Annahme
Transport Talha ist nicht verpflichtet, den Inhalt einer Sendung zu überprüfen. Die Annahme ausgeschlossener Waren bedeutet nicht, dass diese vertraglich zugelassen sind. Der Versender haftet für Schäden, die durch ausgeschlossene Waren verursacht werden.
Direkt von Onlinehändlern oder Verkäufern zugesandte Waren werden nur nach vorheriger Absprache befördert. Für jede Sendung ist eine Inhaltsangabe mit Wertangaben erforderlich.
IIIc. Durchführung
Die Beförderung erfolgt grundsätzlich durch den Transportunternehmer selbst. Unterauftragnehmer sind nicht vorgesehen, können in unvermeidbaren Situationen jedoch eingesetzt werden. Transportweg und Transportart werden durch den Transportunternehmer gewählt.
IIId. Entgelte
Das Transportentgelt wird individuell vereinbart. Der vereinbarte Preis wird mit der Auftragsannahme Vertragsbestandteil. Eine spätere Änderung durch den Versender ist ausgeschlossen. Unzutreffende Angaben oder notwendige Zusatzleistungen können nachberechnet werden.
IV. Übernahme, Frachtpapiere, Ablieferung
IVa. Übernahme
Die Ware muss zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort bereitstehen. Transport Talha stellt kostenlos einen eigenen Transportschein bereit. Unangemessen verpackte Waren können abgelehnt werden. Transport Talha stellt grundsätzlich keine Verpackung bereit und haftet nicht für Schäden aufgrund ungeeigneter Verpackung.
Weitertransport durch Dritte
Beim Weitertransport durch DHL, Hermes, UPS, CTM, AMANA oder andere Dienstleister gelten deren AGB. Transport Talha gilt dabei nicht als Absender und haftet nicht für Schäden während dieses Weitertransports. Für eine Erstattung bei Verlust durch einen Drittanbieter können Originalrechnungen über den Inhalt erforderlich sein. Die maximale Haftungssumme beim Weitertransport über Drittanbieter beträgt 500 €. Öl ist beim DHL-Weiterversand nicht versichert.
IVb. Ablieferung
Die Ware wird dem Empfänger oder dessen Beauftragtem gegen Quittung, Unterschrift, Stempel oder Datum übergeben. Ist der Empfänger nicht rechtzeitig anwesend, können Wartezeit oder Anfahrt berechnet werden.
IVc. Ladehilfsmittel
Paletten und andere Ladehilfsmittel werden grundsätzlich nicht mittransportiert.
V. Haftung
Va. Grundsatz
Transport Talha haftet für selbst verschuldete Beschädigungen oder Verluste.
Vb. Höchsthaftung
Die maximale Haftung beträgt 80 € für Verlust, Teilverlust, Beschädigung oder Teilbeschädigung einer Sendung.
Vc. Schäden und Fristen
Keine Haftung besteht für Schäden und Lieferfristüberschreitungen durch höhere Gewalt, technische Defekte, Krankheit, Unwetter oder andere Ursachen außerhalb des Verantwortungsbereichs.
Nicht abgeholte Waren können nach sechs Monaten und mehreren erfolglosen Kontaktversuchen vernichtet oder an gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Dasselbe gilt, wenn das Transportentgelt innerhalb von sechs Monaten nicht bezahlt wurde.
VI. Internationale Transporte und Dokumente
Grenzüberschreitende Transporte erfolgen nur mit Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht und 1,5 t Nutzlast. Falsche Angaben können zivil- und strafrechtliche Folgen haben, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware.
Der Absender muss alle Inhalte anmelden und wertvolle Inhalte gesondert mitteilen. Hochwertige Gegenstände, Bargeld oder Edelmetalle können abgelehnt werden, wenn ihre Sicherheit nicht gewährleistet werden kann oder sie gegen Zollbestimmungen verstoßen.
VII. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Transportunternehmers.
VIII. Salvatorische Klausel
Wenn einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.
