Transport
Transportinformationen
Was wir transportieren
Privatsendungen
- Geschenke an Familie und Freunde
- Pakete, Koffer, Kartons, Kisten
- Gepäckstücke
- Babyzubehör und Kinderwagen
- Haushaltsartikel
Möbel & Einrichtung
- Möbel und Einrichtungsgegenstände (nur auseinandergebaut und verpackt)
- Traditionelle Einrichtungsgegenstände aus Marokko
- Kunsthandwerk aus Marokko
Elektronik & Geräte
- Elektronische Geräte (deklarationspflichtig)
- Haushaltsgroßgeräte (begrenzte Stückzahl)
- Haushaltskleingeräte
Gewerbliche Importe aus Marokko
- Gewerbliche Ware aus Marokko für Geschäfte in Deutschland
- Originalrechnungen aus Marokko erforderlich
- EU-Verzollung in Frankreich

Transportkapazität
- · Kleintransporter bis max. 3,5 t zul. Gesamtgewicht
- · Nutzlast: etwa 1,5 t
- · Volumen: etwa 13 m³
- · Transport in Reihenfolge der Warenabgabe
- · Empfohlenes Höchstgewicht pro Paket: 25 kg
Großgeräte (Waschmaschinen, Kühlschränke usw.)
- · Wegen Zollbeschränkungen nur in begrenzter Zahl
- · Wartezeit bis zur nächsten Fahrt möglich
- · Vorab anfragen
Verbotene Waren
Die Mitnahme wird abgelehnt, wenn Waren gegen Zollbestimmungen Marokkos oder der EU verstoßen. Nicht deklarierte oder versteckte Waren können vom Transport ausgeschlossen, vom Zoll beschlagnahmt oder mit einer Strafzahlung belegt werden.
Deutschland → Marokko

Fahrzeuge und Motorgeräte
Eingeschränkte Waren
Plagiate und gefälschte Markenwaren
Hochwertige Waren ohne Absprache
Handelswaren
Marokko → Deutschland

Fahrzeuge und Motorgeräte
Eingeschränkte Waren
Plagiate und gefälschte Markenwaren
Hochwertige Waren ohne Absprache
Olivenöl (MA→DE): Wird in Frankreich verzollt. Transportpreis: 3 € pro Liter. Arganöl in privaten Sendungen: maximal 2 Liter. Olivenöl kann nicht per Post weitergesendet werden.
Neuwaren und Handelswaren nach Marokko
Neuwaren dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen als Geschenke nach Marokko eingeführt werden. Waren für gewerblichen Wiederverkauf oder Handel werden nicht transportiert – insbesondere Drogerieartikel, Kleidung, Schuhe und vergleichbare Waren. Der Kunde muss auf dem Transportschein bestätigen, dass keine Handels- oder Verkaufswaren enthalten sind.
Verpackungsregeln
Stabile Wellpappkartons verwenden
Dicke, feste Kartons ohne Dellen oder Beulen. Kein zu leichtes Gewicht im Verhältnis zur Kartonsgröße.
Empfohlenes Höchstgewicht: 25 kg pro Packstück
Pro Paket, Koffer oder Tasche. Übergewichtige Sendungen können abgelehnt werden.
Keine losen Plastiktüten oder unverpackten Gegenstände
Taschen, Koffer, Säcke, Kartons oder andere verschließbare Verpackungen verwenden.
Zerbrechliche Waren besonders schützen
Luftpolsterfolie, Polstermaterial, Kennzeichnung 'Zerbrechlich' anbringen.
Flüssigkeiten auslaufsicher verpacken
Öl, Honig, Oliven und andere Flüssigkeiten mit Folie im Inneren sichern.
Möbel auseinandergebaut abgeben
Alle Möbel müssen vor der Abgabe zerlegt und sicher verpackt sein.
Kompakt verpacken – keine unnötige Luft
Unpassende oder überdimensionierte Verpackung kann einen Zuschlag von 15 € verursachen.
Für DHL/AMANA/CTM: Richtlinien des jeweiligen Diensts beachten
Waren für den Weitertransport müssen entsprechend den Bedingungen des Drittanbieters verpackt sein.

Geeignete Verpackung
- ·Dicke, stabile Wellpappkartons ohne Dellen
- ·Folie im Inneren gegen Auslaufen
- ·Luftpolsterfolie für zerbrechliche Gegenstände
- ·Kunststoff-, Holz- oder Metallboxen für empfindliche Waren
- ·Besonderer Schutz für Glas, Keramik und Ton
Zoll & Deklaration
Inhaltsangabe Pflicht
Jeder Sendung muss eine vollständige Inhaltsangabe mit Wertangaben beigefügt werden. Importe werden am marokkanischen Zoll kontrolliert und deklariert.
Wertgegenstände separat deklarieren
Elektronik, Tablets, Mobiltelefone, Fernseher, Computer, Laptops, Küchengeräte und andere hochwertige Waren müssen vorher angekündigt und mit Wertangabe eingetragen werden.
Gewerbliche Importe aus Marokko
Bei gewerblichen Importen nach Europa müssen Originalrechnungen aus Marokko beigefügt werden, damit die Waren in Frankreich in die EU eingeführt und verzollt werden können.
Verzollung in Frankreich
Alle Waren werden gemeinsam im Hafen in Marokko bzw. in Frankreich verzollt. Für einzelne Waren können keine personalisierten Zollbescheinigungen ausgestellt werden.
Folgen nicht deklarierter Waren
Undeklarierte oder versteckte Waren können vom Transport ausgeschlossen, vom Zoll beschlagnahmt, ohne Erstattung einbehalten oder mit einer Strafzahlung belegt werden. Falsche Angaben können zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Eine Strafzahlung trägt der Eigentümer der Waren.
Weiterversand durch Dritte
- ·Für Kunden nicht in der Nähe eines Treffpunkts
- ·Maximale Standardmaße: 120 × 60 × 60 cm
- ·Sperrgutzuschlag über diesen Maßen: 21 €
- ·Transport Talha haftet nicht für DHL-Schäden
- ·Versand erst nach Zahlung von Transportpreis und Porto
- ·Öl ist beim DHL-Weiterversand nicht versichert
DHL erstattet beschädigte oder verlorene Sendungen häufig nicht. Weiterversand auf Risiko des Empfängers.
- ·Für Empfänger außerhalb der direkt angefahrenen Städte
- ·Verpackung nach AMANA-Richtlinien
- ·Es gelten die AGB von AMANA
- ·Transport Talha haftet nicht während des AMANA-Transports
Es gelten die Haftungsbedingungen von AMANA.
- ·Für Empfänger außerhalb der direkt angefahrenen Städte
- ·Verpackung nach CTM-Richtlinien
- ·Es gelten die AGB von CTM
- ·Transport Talha haftet nicht während des CTM-Transports
Es gelten die Haftungsbedingungen von CTM.
